Gebührenordnung
Die Berechnungsbasis der Vermittlungsgebühr ist der Bruttogesamtverdienst (maximal der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses) der vermittelten Person.
Die aktuelle Gebührenhöhe ist gültig ab 29.04.2025.
| Bruttogesamtverdienst | Vermittlungsgebühr (inkl. MwSt.) |
|---|---|
| Unter 100€ | 15€ |
| Ab 100€ | 15% des Bruttogesamtverdienstes |
Von der erfolgreichen Vermittlung zur Gebühr
Jede durch uns vermittelte Person erhält eine Abrechnung, welche durch die entsprechende Person an Sie übermittelt wird. Erfolgt das nicht, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir Ihnen das Dokument zusenden können. Alternativ können Sie es auch online in Ihrem Profil abrufen.
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens jedoch nach 6 Monaten, müssen Sie die Abrechnung ausfüllen und an uns zurücksenden. Auf Basis der in der Abrechnung getätigten Angaben erstellen wir dann eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr und schicken Ihnen diese als PDF-Datei per Mail.
Hinweis: die Abrechnung ist kein Ersatz für einen Arbeitsvertrag.
- Via Mail an info@stav-dresden.de
- Telefonisch unter 0155 / 65 750 249
An unser Büro (Mommsenstraße 5 - 01069 Dresden), postalisch Helmholtzstraße 10 - 01069 Dresden
Inbegriffene Leistungen
- Veröffentlichung Ihrer Jobangebote auf unserer Homepage
- Bewerbung Ihrer Jobangebote im Rahmen von Vorlesungswerbung, Flyering-Aktionen und Events an der Universität
- Optimierung Ihrer Jobangebote hinsichtlich unserer Zielgruppe
- Einbindung der Jobangebote in unsere Newsletter an Studierende
- Vorauswahl der Studierenden anhand der von Ihnen kommunizierten Kriterien, die für eine Einstellung nötig sind
- Persönliche Ansprechperson in unserem Büro - so können Fragen und andere Anliegen schnell und unkompliziert geklärt werden
- Kosten nur im Erfolgsfall - die Vermittlungsgebühr fällt nur an, wenn aus einer Vermittlung von uns auch tatsächlich ein Arbeitsverhältnis entsteht
