Neue Studentenjobs

Projektunterstützung

40h/Woche, für ca. 6Wochen
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Reinigung einer Wohnung

längerfristig, 3Stunden/Woche
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Beratung und Verkauf von Mobilfunkleistungen

ca. 20h/Woche
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Leistungen

Sie suchen Studenten für die Beschäftigung in Ihrer Firma, oder auch zur Unterstützung für Sie als privater Arbeitgeber?

Wir können Ihnen bei der Suche nach geeigneten Studenten helfen. Wichtig hierfür ist, dass Sie ein Angebot bei uns aufgeben und sich mit unseren Vermittlungsbedingungen einverstanden erklären. Diese finden Sie direkt unter dem Formular für die Aufgabe eines Jobangebots.

Unsere Leistungen:
  • Aushang von Joblisten im Universitätsgelände, Fakultäten und Instituten
  • Veröffentlichung des Jobangebots auf unserer Homepage (4000 Zugriffe / Monat)
  • Poolsuche unter knapp 5000 bei der STAV aktuell registrierten Studenten
  • Filterung und Vorauswahl der in Frage kommenden Studenten
  • Reaktionszeiten von wenigen Tagen bei gering qualifizierten Jobs (Umzugshelfer, Bauhelfer)
  • Reaktionszeiten von durchschnittlich einer Woche bei höher qualifizierten Jobs
  • Vermittlung von hohen Studentenzahlen in wenigen Tagen für Inventuren, Produktionshelfer, ...

Ablauf

  • Für die erfolgreiche Vermittlung fällt nach unseren Vermittlungsbedingungen eine Vermittlungsgebühr an. Diese wird nach dem jeweiligen Bruttogesamtverdienst des vermittelten Studenten berechnet.
  • Jeder ordentlich vermittelte Student erhält als Nachweis der Vermittlung einen Abrechnungsschein, welchen der Student an Sie übergibt. Sofern nicht anders vereinbart, wird sich der Student bei Ihnen telefonisch melden.
  • Nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses, oder bei vorherigem Erreichen des, von uns angegebenen Stichdatums, muss der Abrechnungsschein von Ihnen ausgefüllt werden.
  • Im Folgenden ist es möglich, diesen direkt an uns zu faxen oder dem Studenten mitzugeben. 
  • Nach der Rücksendung stellen wir Ihnen die Vermittlung in Rechnung.


Sonstige Hinweise

Der Abrechnungsschein ist KEIN Arbeitsvertrag. Klären Sie daher bitte zentrale Punkte noch einmal vor Arbeitsbeginn mit dem Studenten und schließen Sie gegebenenfalls einen Arbeitsvertrag ab. Mustervorlagen finden Sie hier.

Füllen Sie bitte den Abrechnungsschein korrekt aus, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Gar nicht oder nicht eindeutig ausgefüllte Scheine können wir nicht entgegennehmen.

Es kann vorkommen, dass Sie einen Job nicht mehr anbieten können.In diesem Fall informieren Sie uns bitte schnellstmöglich!
Ist ein Vermittlungsschein abhanden gekommen und die Arbeit bereits abgeschlossen, senden Sie uns bitte per Fax oder Post einen Beleg über die Anstellung zu. Diese muss den Namen des oder der Studenten, den Zeitraum, den Bruttogesamtverdienst des Studenten und Daten über sie als Arbeitgeber enthalten. Arbeitet der Student noch bei Ihnen, können Sie uns schriftlich oder telefonisch den Verlust mitteilen. Wir senden ihnen gern einen neuen Abrechnungsschein zu.

Weitere Informationen zur Beschäftigung von Studenten auf Basis eines Minijobs (auch als privater Arbeitgeber) finden Sie hier.