Neueste Jobangebote

Recherche/Datenbankerstellung

n.V. - Lohn: 7,20€/h
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Praktikant im Bereich Prozessmanagement

flexibel, mind. 3-6 Monate, langfristig - Lohn: 8 €/h
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Marketing in einem Unternehmen

2-4 Tage pro Woche (Arbeitszeit flexibel), langfristig - Lohn: 8 €/h
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Aktuelle Nachrichten
Weiterbildungsangebote
Ab sofort können alle Studierenden Weiterbildungsangebote über uns wahrnehmen. U.a. Bewerbertrainings, Rhetoriktrainings etc.

Guten rutsch ins neue Jahr!
Wir wünschen allen Geschäftspartnern und Studierenden einen guten und erfolgreichne Start ins Jahr 2012.

Weihnachtsfeiern für Firmen
Natürlich vermitteln wir auch Engel und Weihnachtsmänner für Firmenevents, Vereinsfeste und alle Veranstaltungen, die in der Vorweihnachtszeit stattfinden.

Weihnachtsaktion gestartet
Seit 1. Oktober läuft die Weihnachtsaktion der STAV. Familien, die einen Weihnachtsmann oder Engel an Heilig Abend haben wollen, melden sich einfach auf www.weihnachtsmann-dresden.de an. Studierende, die den schönsten Job des Jahres machen wollen, melden sich einfach in unserem Büro.

Alles Gute ...
... zum Semesterauftakt wünscht die STAV allen Erstsemestern und Fortgeschrittenen. Viel Erfolg bei den bevorstehenden Herausforderungen des Studiums!

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Sie haben Fragen zur Registrierung? Rufen Sie uns an: 0351 / 89 66 970.

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Abweichende Einsatzanschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach der Beschäftigung eines vom STAV e.V. vermittelten Studenten, die vereinbarte Vermittlungsgebühr an den STAV e.V. abzuführen. Die Höhe der Vermittlungsgebühr für eine erfolgreiche Vermittlung gilt nach der unten aufgeführten Tabelle als vereinbart.

§2 Vermittlungsgebühren

Bruttogesamtverdienst des Studenten in Euro
Vermittlungsgebühr in Euro (inkl. 19% MwSt)
bis 100 €
10 €
bis 150 €
15 €
bis 200 €
20 €
bis 250 €
25 €
bis 300 €
30 €
bis 350 €
35 €
bis 400 €
40 €
bis 500 €
45 €
ab 500 €
9% vom Bruttogesamtverdienst


 

 

 

 






§3 Gebührenerhebung

Zum Nachweis der ordentlichen Vermittlung erhält der Student einen Abrechnungsschein. Die Vermittlungsgebühr wird einmal auf den Bruttogesamtverdienst für eine Beschäftigungsdauer von maximal 6 Monaten erhoben und ist grundsätzlich nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Beschäftigungsdauer beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Der Bruttogesamtverdienst für den Zeitraum der Beschäftigung ist sofort nach deren Beendigung dem STAV e.V. schriftlich bekanntzugeben. Bei Bedarf kann eine Verlängerung dieser Frist vereinbart werden. Der Abrechnungsschein wird vom Auftraggeber ordnungsgemäß ausgefüllt. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande, so sind die Gründe dafür ebenfalls auf dem Abrechnungsschein anzugeben. Für den nicht fristgemäß schriftlich bekanntgegebenen Bruttogesamtverdienst aus der Beschäftigung eines vom STAV e.V. vermittelten Studenten erhebt der STAV e.V. ab der 2. Mahnung eine Verzugsgebühr in Höhe von 3,00 Euro je Abrechnungsschein.

§4 Beschäftigungsverhältnis

Das Beschäftigungsverhältnis wird zwischen dem Auftraggeber und dem Studenten abgeschlossen. Der Abrechnungsschein gilt dabei nicht als Arbeitsvertrag. Die Verantwortung für steuerliche und arbeitsrechtliche Pflichten wird zwischen Auftraggeber und Studenten geklärt. Der STAV e.V. hat lediglich eine Vermittlerfunktion.


Die Angaben zur Registrierung werden Bestandteil dieser Erklärung. Änderungen bleiben dem STAV e.V. vorbehalten und werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

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