Angaben zur Firma
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Bitte füllen Sie das Jobangebot möglichst exakt aus. Aus Erfahrung spart dies Ihnen und uns nachträglich sehr viel Zeit.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung. Wenn sich aus Ihrem Angebot noch Fragen ergeben, werden wir Sie zurückrufen.
(Die mit ** bezeichneten Felder sind
zwingend auszufüllen. Nach dem Absenden eines Angebots erscheint die Bestätigung "Vielen Dank für Ihren Auftrag".)
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(GmbH, GbR, KG, Einzelunternehmen, etc.)
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Eventuell abweichende Rechnungsanschrift
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Kontakt
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Informationen zum Jobangebot
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Auswahl bedeutet, dass wir Ihnen auf Wunsch mehr Studenten vermitteln als offene Stellen vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass dies für Sie und uns einen erhöhten Aufwand bedeutet und bei einfachen Jobs unter Umständen nicht nötig ist. Zudem ist es auch möglich, dass im Nachhinein telefonisch zusätzliche Studenten angefragt werden können.
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Wenn für die Einstellung eine Lohnsteuerkarte erforderlich ist, geben Sie dies bitte hier an. Wenn Sie beabsichttigen, die Stelle als Minijob auszuschreieben, ist eine Lohnsteuerkarte nicht zwingend notwendig, da die Lohnsteuer pauschal an die Bundesknappschaft abgeführt wird. Informationen dazu finden Sie hier (die Seite öffnet sich in einem neuen Fenster).
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| Bitte wählen Sie die geeignete Form unter Berücksichtigung der benötigten Qualifikationen für den Job aus.
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Einsatzanschrift
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Arbeitgebererklärung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, nach der Beschäftigung eines vom
STAV e.V. vermittelten Studenten, die vereinbarte Vermittlungsgebühr an
den STAV e.V. abzuführen. Die Höhe der Vermittlungsgebühr für eine
erfolgreiche Vermittlung gilt nach der unten aufgeführten Tabelle als
vereinbart.
Bruttogesamtverdienst
des Studenten in Euro |
Vermittlungsgebühr in Euro
(inkl. 19% MwSt) |
| bis 50,00 |
5,00 |
| bis 100,00 |
10,00 |
| bis 150,00 |
15,00 |
| bis 200,00 |
17,50 |
| bis 250,00 |
20,00 |
| bis 300,00 |
22,50 |
| bis 350,00 |
25,00 |
| bis 400,00 |
30,00 |
| bis 450,00 |
35,00 |
| bis 500,00 |
40,00 |
| über 500,00 |
9% vom Bruttogesamtverdienst |
Zum Nachweis der ordentlichen Vermittlung erhält der Student einen Abrechnungsschein. Die Vermittlungsgebühr wird einmal auf den
Bruttogesamtverdienst für eine Beschäftigungsdauer von maximal 6
Monaten erhoben und ist grundsätzlich nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Beschäftigungsdauer beginnt mit dem ersten Arbeitstag.
Der Bruttogesamtverdienst für den Zeitraum der Beschäftigung ist sofort
nach deren Beendigung dem STAV e.V. schriftlich bekanntzugeben. Bei
Bedarf kann eine Verlängerung dieser Frist vereinbart werden.
Der Abrechnungsschein wird vom Arbeitgeber ordnungsgemäß
ausgefüllt. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande, so sind
die Gründe dafür ebenfalls auf dem Abrechnungsschein anzugeben und zu
bestätigen. Für den nicht fristgemäß schriftlich bekanntgegebenen
Bruttogesamtverdienst aus der Beschäftigung eines vom STAV e.V.
vermittelten Studenten erhebt der STAV e.V. ab der 2. Mahnung eine Verzugsgebühr in Höhe von 3,00 Euro je Abrechnungsschein.
Das Arbeitsverhältnis wird zwischen dem Studenten als Arbeitnehmer und
dem Arbeitgeber abgeschlossen. Der Abrechnungsschein gilt dabei nicht
als Arbeitsvertrag. Die Verantwortung für steuerliche und
arbeitsrechtliche Pflichten liegt beim Arbeitgeber. Der STAV e.V. hat
lediglich eine Vermittlerfunktion.
Die Angaben zur Registrierung werden Bestandteil dieser Erklärung.
Diese Erklärung gilt zwei Jahre. Änderungen bleiben dem STAV e.V.
vorbehalten und werden dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
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