FAQ
Ich habe eine spezielle Frage zu einem Jobangebot aus der Jobliste. Wo erhalte ich weitere Informationen?Wenn du Fragen bezüglich eines bestimmten Jobs hast, sind wir unter der Nummer 0351/8966970 erreichbar. Alternativ kannst du uns auch gern in unserem Büro in der Stura Baracke besuchen. Geöffnet haben wir Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr. Während der Vorlesungszeiten zusätzlich Dienstag und Donnerstag bis 15 Uhr.
Woher bekomme ich die Kontaktdaten des Arbeitgebers für einen bestimmten Job?Wenn du gern für einen Job vermittelt werden möchtest, komme bitte einfach bei uns im Büro vorbei. Nach einer kurzen Registrierung (Studentenausweis und Personalausweis nicht vergessen!) erhältst du einen Abrechungsschein, auf welchem alle relevanten Informationen zu finden sind.
Ist es möglich, mehrere Angebote zur gleichen Zeit
vermittelt zu bekommen?
Du bist berechtigt, maximal drei
Vermittlungen gleichzeitig anzunehmen. Du solltest jedoch darauf achten, daß
sich diese Angebote zeitlich nicht überschneiden. Wenn du bereits 3 offene Scheine hast, musst du somit mindestens einen, vom Arbeitgeber ausgefüllten Schein, bei uns abgeben, um erneut vermittelt zu werden.
Wie verhalte ich mich, wenn der Arbeitgeber mir nach meiner Vermittlung mitteilt, dass der Job nicht
mehr verfügbar ist?
Aus Gründen, die vom Arbeitgeber zu vertreten sind, kann es
vorkommen, daß ein Job nicht mehr verfügbar ist. Dennoch ist die Rückgabe des
vollständig ausgefüllten Abrechnungsscheins, ein Fax des Arbeitgebers oder
eine mit Header ausgedruckte E-Mail, in dem er uns das Nichtzustandekommen des
Arbeitsverhältnisses bestätigt, notwendig.
Wie verfahre ich, wenn ich mich mit dem Arbeitgeber nicht auf
klare Rahmenbedingungen einigen kann?
Bitte beachte, dass der vom STAV e.V. bereitgestellte Abrechnungsschein KEIN Arbeitsvertrag ist. Kläre daher bitte zentrale Punkte
noch einmal bei Arbeitsbeginn mit dem Arbeitgeber und bestehe gegebenenfalls
auf den Abschluß eines Arbeitsvertrags.
Obwohl unser Abrechnungsschein KEIN Arbeitsvertrag ist,
bietet ein ordentlich ausgefüllter, unterschriebener und abgestempelter Abrechnungsschein eine Sicherheit in der Nachvollziehbarkeit der erbrachten
Arbeitsleistungen für dich und für uns.
Ich habe mich vermitteln lassen, jedoch ist der Abrechnungsschein
unauffindbar!
Sollte der Abrechnungsschein einmal abhanden
kommen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Arbeit ist bereits abgeschlossen und der Verdienst steht endgültig fest. In diesem Fall kannst du eine Verdienstbescheinigung (Kontoauszug, Auszahlungsbeleg) vorlegen.
Oder:
Die Beschäftigung dauert an oder ist nicht zustande
gekommen. In diesem Fall kannst du in unserem Büro ein Duplikat ausgestellt bekommen.
Sollten weitere Probleme auftreten (z.B. keine Lohnzahlung), kannst du dich gern
während der Öffnungszeiten an uns wenden.
Ist eine Vermittlung für Nichtstudenten oder Promotionsstudenten möglich?
Vermittelt werden können alle in Deutschland immatrikulierten Studenten (inklusive Promotionsstudenten, FH und BA Studenten). Für eine Vermittlung ist ein gültiger Personalausweis oder Pass, sowie ein aktueller Studentenausweis notwendig. Nichtstudenten können wir leider nicht vermitteln.