Registrierung und Vermittlung
Wir können alle ordentlich an deutschen Hochschulen
und Universitäten immatrikulierten Studenten vermitteln.
Sobald Ihr ein Angebot wahrnehmen wollt, werdet Ihr bei der
STAV registriert. Ihr erhaltet damit einen STAV - Ausweis, den Ihr zu jeder
Vermittlung vorlegen müßt. Eine Reservierung per Telefon oder Email ist nicht
möglich.
Dazu müßt Ihr mit folgenden Unterlagen in der STAV
vorbeischauen:
- aktuelle
Immatrikulationsbescheinigung/Studentenausweis
- Personalausweis/Paß
Bei der Registrierung müsst Ihr unseren
Vermittlungsbedingungen zustimmen, welche Ihr im Büro ausgehändigt bekommt.
Für die Vermittlung, teilt Ihr dem Vermittler die Angebotsnummer mit und ihr erhaltet von ihm gegebenenfalls zusätzliche Informationen. Bei Interesse wird euch ein Abrechnungsschein ausgestellt, welcher alle Kontaktdaten des Arbeitgebers enthält. Mit der Ausstellung stimmt Ihr den Vermittlungsbedingungen zu. In jedem Fall seid Ihr verpflichtet, den vom Arbeitgeber ausgefüllten Abrechnungsschein wieder bei uns im Büro abzugeben.
Nachdem Ihr den Abrechnungsschein erhalten habt, müsst Ihr euch, soweit nicht anders angegeben, sofort beim Arbeitgeber melden.
Es ist zu beachten, dass der vom STAV e.V. ausgestellte Abrechnungsschein KEINEN Arbeitsvertrag darstellt und ein solcher gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber zu schließen ist. Hier könnt Ihr euch Mustervorlagen eines Arbeitsvertrags downloaden. Falls nur ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird, solltet Ihr eine Stundenliste führen, und euch diese regelmäßig vom Arbeitgeber quittieren lassen.
So rechnet Ihr den Abrechnungsschein bei uns ab:
Die sorgfältige Behandlung und fristgemäße Abrechnung
(maximal 6 Monate) des Abrechnungsscheines liegt in Eurer Verantwortung.
Das heißt, wir erwarten, dass Ihr den Abrechnungsschein zum
angegebenen Datum ("abzurechnen bis") vollständig ausgefüllt, mit
Firmenstempel und Unterschrift versehen, an uns zurückgebt. Möglich ist auch, die Nichtbeschäftigung vom
Arbeitgeber per Email bestätigen zu lassen. Bitte druckt diese mit
Emailkopf aus und lasst sie uns mit dem zugehörigen Abrechnungsschein
zukommen.
Der Arbeitgeber zahlt für die erfolgreiche Vermittlung eine
Gebühr abhängig von Eurem Bruttogesamtverdienst.
So storniert Ihr ein Angebot:
Sollte der Job nicht mehr verfügbar oder Ihr für das Angebot
ungeeignet sein, was trotz unserer Bemühungen, stets aktuelle Angaben zu
veröffentlichen, vorkommen kann, dann lasst den Abrechnungsschein ordnungsgemäß
vom Arbeitgeber ausfüllen und bringt ihn wie gewohnt zurück. Möglich ist auch, die Nichtbeschäftigung vom Arbeitgeber per Email bestätigen zu lassen. Bitte druckt diese mit Emailkopf aus und lasst sie uns mit dem zugehörigen Vermittlungsschein zukommen.
Wenn Euch persönliche Umstände (Krankheit o.ä.) zur Absage
des Angebots zwingen, erwarten sowohl wir, als auch der Arbeitgeber, eine
sofortige Information.