Registrierung und Vermittlung
Wir können alle ordentlich an deutschen Hochschulen und Universitäten immatrikulierten Studenten vermitteln.Ihr könnt euch jederzeit bei der STAv registrieren, nutzt dazu unser Anmeldeformular für Studenten. Sobald Ihr ein Angebot wahrnehmen wollt, müsst Ihr in unser Büro kommen. Eine Reservierung per Telefon oder Email ist nicht möglich.
Für eine reibungslose Vermittlung bringt bitte folgende Unterlagen mit:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/Studentenausweis
- Personalausweis/Pass
Nachdem Ihr den Abrechnungsschein erhalten habt, müsst Ihr euch, soweit nicht anders angegeben, sofort beim Arbeitgeber melden.
Es ist zu beachten, dass der vom STAV e.V. ausgestellte Abrechnungsschein KEINEN Arbeitsvertrag darstellt und ein solcher gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber zu schließen ist. Hier könnt Ihr euch Mustervorlagen eines Arbeitsvertrags downloaden. Falls nur ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird, solltet Ihr eine Stundenliste führen, und euch diese regelmäßig vom Arbeitgeber quittieren lassen.
So rechnet Ihr den Abrechnungsschein bei uns ab:
Die sorgfältige Behandlung und fristgemäße Abrechnung (maximal 6 Monate) des Abrechnungsscheines liegt in Eurer Verantwortung.Das heißt, wir erwarten, dass Ihr den Abrechnungsschein zum angegebenen Datum ("abzurechnen bis") vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel und Unterschrift versehen, an uns zurückgebt.Möglich ist auch, die Nichtbeschäftigung vom Arbeitgeber per Email bestätigen zu lassen. Bitte druckt diese mit Emailkopf aus und lasst sie uns mit dem zugehörigen Abrechnungsschein zukommen.
Der Arbeitgeber zahlt für die erfolgreiche Vermittlung eine Gebühr abhängig von Eurem Bruttogesamtverdienst.
So storniert Ihr eine Vermittlung:
Sollte der Job nicht mehr verfügbar oder Ihr für das Angebot ungeeignet sein, was trotz unserer Bemühungen, stets aktuelle Angaben zu veröffentlichen, vorkommen kann, dann lasst den Abrechnungsschein ordnungsgemäß vom Arbeitgeber ausfüllen und bringt ihn wie gewohnt zurück. Möglich ist auch, die Nichtbeschäftigung vom Arbeitgeber per Email bestätigen zu lassen. Bitte druckt diese mit Emailkopf aus und lasst sie uns mit dem zugehörigen Vermittlungsschein zukommen.Wenn Euch persönliche Umstände (Krankheit o.ä.) zur Absage des Angebots zwingen, erwarten sowohl wir, als auch der Arbeitgeber, eine sofortige Information.